Hamburg, Frankfurt a. M., den 9. Mai. 2023; Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt der Gravenbrucher Kreis, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht.
„Der dem Entwurf zugrundeliegende Verordnungsvorschlag der Europäischen Union („MiCA“) wurde in großen Teilen mit diesem Referentenentwurf bereits umgesetzt. Der Entwurf bildet schon im jetzigen Stadium eine gute Grundlage zur Herstellung von Vertrauen und Rechtssicherheit der Kunden bei Investitionen in Kryptowerte“, so Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Die vorgesehene Regelung, es käme für ein Aussonderungsrecht von Kryptowerten nicht auf die Trennung dieser von institutseigenen Kryptowerten an, lehnt der Gravenbrucher Kreis ab.
Hinsichtlich der Kosten der Aussonderung sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. Denkhaus hierzu: „Der Erfahrungsschatz aus Insolvenzen von Kryptoverwahrern ist begrenzt. Stand heute können wir den Aufwand, den die Aussonderung von einzelnen Kryptowerten mit sich bringt, nicht einschätzen. Wir halten daher eine Evaluierung in fünf Jahren nach Inkrafttreten der Regelung für sinnvoll.“
Der Wortlaut der Stellungnahme hier zum Download: