Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 13. Februar 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).
Die künftige Europäische Richtlinie zur Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte erfordert aus Sicht des Gravenbrucher Kreises, die weitere Professionalisierung und Konzentration der Insolvenzgerichte voranzubringen. Der Aufgabenkreis der Insolvenzgerichte wird durch verbesserte Zugriffsmöglichkeiten auf nationale Vermögensregister und vereinfachte Liquidationsverfahren erheblich erweitert.
„Um die Richterschaft zu entlasten und eine effiziente Verfahrensabwicklung zu gewährleisten, sollte der Richtlinienentwurf von der Bundesregierung als Anstoß für dringend erforderliche Investitionen in die deutsche Justizverwaltung aufgegriffen werden“, sagt Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Nur so kann gewährleistet werden, dass der Sanierungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt.“
In seiner Stellungnahme (Download unten) befürwortet der Gravenbrucher Kreis insbesondere die Harmonisierung des Insolvenzanfechtungsrechts sowie den vereinfachten Zugriff auf nationale Register in transnationalen Verfahren, um Gläubigerrechte besser wahren zu können (Asset Tracing). Im Grundsatz befürwortet der Kreis auch ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für zahlungsunfähige Kleinstunternehmen, das jedoch praxisnäher gestaltet werden sollte. Auch bei Kleinstunternehmen können durch die Begleitung von Fachleuten häufig Sanierungserfolge erzielt werden.