Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Hamburg, Frankfurt a. M., den 28. November 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die Stoßrichtung der Reformvorschläge im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zweifellos erfüllt.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis dennoch, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Zudem wird angeregt, eine Regelung zu einer rein virtuellen Gläubigerversammlung zu schaffen. Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, erklärt: „Erfahrungsgemäß nehmen entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers keine oder nur wenige Gläubiger an Gläubigerversammlungen teil. Dies führt dazu, dass in Gläubigerversammlungen getroffene Entscheidungen nicht durch ein breites Votum der Gläubigerschaft legitimiert sind. Wir als Gravenbrucher Kreis erwarten, dass bei virtuellen Versammlungen die Präsenzquote erhöht wird. Dies verbessert einerseits die Gläubigerkommunikation und andererseits die Gläubigerpartizipation.“
Hinsichtlich der Bekanntmachung von Vergütungen im StaRUG sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. In der Insolvenzordnung werden die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht, um unnötige Einblicke Außenstehender zu vermeiden. Um die angestrebte Parallelität zwischen Insolvenzordnung und StaRUG herzustellen, sollte eine entsprechende Regelung ins StaRUG aufgenommen werden, wonach die Beträge nicht öffentlich gemacht werden.
Der Wortlaut der Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung.
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