- Gravenbrucher Kreis begrüßt Insolvenz-Moratorium der Bundesregierung
- Gravenbrucher Kreis regt weitere konkrete Maßnahmen an
- rasche unbürokratische Liquiditätszufuhr für Unternehmen dringend erforderlich
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 19. März 2020; Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands – begrüßt ausdrücklich das Insolvenz-Moratorium der Bundesregierung. Allein die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflichten kann die wahrscheinliche Insolvenz zahlreicher Unternehmen in Folge der aktuellen Corona-Krise nur verzögern – jedoch nicht verhindern. Da die nächsten monatlichen Fixkosten der Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler Ende März fällig werden, ist Eile geboten. Deshalb regt der Gravenbrucher Kreis an, rasch weitere Maßnahmen zu ergreifen.
1) Staatliche quasi „Betriebsunterbrechungs-Versicherung“
Die Bundesregierung sollte kurzfristige Zuschüsse oder zu 100% von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommene (nachrangige) Sofort-Darlehen direkt an Unternehmen ausreichen, um die Ende März / Anfang April fälligen Zahlungsläufe für Löhne, Gehälter und Sozialabgaben sowie die zum Monatswechsel fälligen Mieten, Pachtzinsen und weiteren Fix- und Finanzierungskosten abzusichern. Dies käme quasi einer staatlichen „Betriebsunterbrechungs-Versicherung“ gleich, um kurzfristig die Liquidität von Unternehmen abzusichern und so eine Welle von Unternehmens-Insolvenzen zu verhindern. Das Kurzarbeitergeld kommt aktuell nicht schnell genug zur Auszahlung. Hier ist dringend eine Vorfinanzierungsmöglichkeit erforderlich.
2) Haftungssichere Darlehen ohne Sanierungsgutachten
Um die im April anstehenden Zahlungsläufe von Unternehmen abzusichern, sollte die Haftung von Banken bei der Gewährung von Sanierungsfinanzierungen – vorübergehend – klar entschärft werden. Da staatliche Kredite für Unternehmen „nur“ zu 80% (bzw. 90%) von der KfW abgesichert werden, verbleiben 20% (bzw. 10%) der Risiken für die nötige Kreditabsicherung bei den jeweiligen Hausbanken. Um diese Risiken zu bewerten, ist üblicherweise ein Sanierungsgutachten (nach Institut der Wirtschaftsprüfer IDW S 6) vorzulegen. Die Erarbeitung eines solchen Gutachtens dauert jedoch einige Wochen – in der aktuellen Corona-Krise zu lang, um eigentlich gesunde Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Daher fordert der Gravenbrucher Kreis die Bundesregierung dazu auf, haftungssichere Darlehen nach der geltenden 80/20 (bzw. 90/10)-Regelung durch KfW und Hausbanken für einen begrenzten Zeitraum auch ohne Sanierungsgutachten zu ermöglichen.
3) Vereinfachter Zugang zum Schutzschirmverfahren
Sollten die oben genannten Maßnahmen nicht rasch greifen, werden viele Unternehmen aufgrund mangelnder Liquidität Insolvenz anmelden müssen. Hier sollte die Bundesregierung den Zugang zu bereits bestehenden gesetzlichen Sanierungsmöglichkeiten, namentlich dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren), erleichtern. Sollten in diesem Zuge positive Sanierungsaussichten für Unternehmen festgestellt werden, sollte die Zahlung von Insolvenzgeld für Beschäftigte auf einen Zeitraum von sechs Monaten verdoppelt werden. Unter dem Schutzschirm würden auch sämtliche Altverbindlichkeiten zunächst „eingefroren“. Für die zu erwartenden Verfahren müssen die Insolvenzgerichte personell mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet sein. Auch sollte die Durchführung der Verfahren im schriftlichen Verfahren unter Einsatz digitaler Kommunikationsmöglichkeiten gefördert werden.
Insgesamt rät der Gravenbrucher Kreis dringend dazu, die erforderliche Liquidität unbürokratisch zur Verfügung zu stellen, um die deutsche Wirtschaft, deren Beschäftigte sowie auch Selbstständige und Freiberufler zu stützen.